Zugang zur Therapie 

Verordnung

Vor dem ersten Termin benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem zuständigen Arzt, Ihrer Ärztin (Arzt der Allgemein Medizin oder einem Facharzt). Auf der Verordnung müssen der Name der Therapeutin und die Anzahl der Therapieeinheiten, sowie deren Länge vermerkt sein.

Bewilligung

Die Verordnung muss vor Therapiestart chefärztlich bewilligt werden, damit Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt.

Termin

Sie können mithilfe des Kontaktformulars, aber auch telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.

erste Einheit

Meine Praxis ist barrierefrei zu erreichen.

Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit alle relevanten Befunde und/oder aktuelle Röntgen, MRTs, CTs, … mit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir dies spätestens 24h vorher mitzuteilen. Termine, die nicht zeitgerecht abgesagt werden oder nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.

Rechnung & Rückerstattung

Da ich Wahltherapeutin bin, bekommen Sie nach Behandlungsabschluss die Rechnung der Therapiestunden. Bitte überweisen Sie mir den vollen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Für die Kostenrückerstattung schicken Sie anschließend die Verordnung und die Zahlungsbestätigung an die zuständige Krankenkasse. Diese überweist Ihnen einen Teil des Betrages zurück. Genauere Auskünfte über die Höhe des Anteils erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflichtversicherung. Ihren Selbstbehalt können Sie danach bei einer Zusatzversicherung, falls vorhanden, einreichen. Für die Kostenrückerstattung sind alle Patienten selbst verantwortlich.

Termin Anfragen

Für Informationen rund um den Therapiestart und die Therapie, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Adresse

Theresa Schügerl
Brauweg 3 / G5e
6380 St. Johann in Tirol

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